
Die Umwelt schonen, Geld sparen und sich obendrein freie Fahrt durch deutsche Innenstädte sichern – all das ermöglicht Ihnen das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters. Jetzt bei Ihrem Hyundai Partner.
Seit dem 01. April 2007 gilt das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dieses regelt eine Steuerersparnis von maximal 330,- EUR für Fahrzeuge, die vor dem 01. Januar 2007 erstmals zugelassen und mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wurden. Diesel ohne Rußpartikelfilter hingegen werden mit einem Steuerzuschlag belegt. Außerdem wird es in Zukunft bestimmte Verkehrszonen geben, deren Zufahrt durch so genannte Feinstaubplaketten geregelt wird. Mit welcher Plakette die einzelnen Hyundai Modelle (Benziner & Diesel) ausgestattet werden, können Sie hier einfach und schnell in Erfahrung bringen.>>>